Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz bedeutet, dass ein Mensch mit Behinderung in verschiedenen Bereichen des Lebens Unterstützung bekommt, wo er oder sie das braucht. Finanziert wird die persönliche Assistenz meistens über ein persönliches Budget.

Das persönliche Budget

Das persönliche Budget ist keine eigenständige Leistung, es ist vielmehr eine Leistungsform, in deren Gestalt z.B. Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege oder der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Oftmals sind es Leistungen rund um die Pflege/Assistenz, die als persönliches Budget erbracht werden. Dieses bringt hierbei die Möglichkeit, mithilfe der persönlichen Assistenz selbstbestimmt zu Hause zu leben.
Meistens wird das persönliche Budget als Geldleistung erbracht, von der sich der Mensch mit Behinderung seine Hilfe selbst einkaufen kann.

Auf die Leistungsform „persönliches Budget“ besteht ein Rechtsanspruch.

Selbstbestimmt leben mit persönlicher Assistenz

Menschen mit Behinderung haben genauso das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, wie jeder andere Mensch auch. Manchmal benötigt es dazu jedoch Unterstützung. Diese kann von persönlichen Assistenten und Assistentinnen erbracht werden. Diese übernehmen alle Aufgaben, die der Mensch mit Behinderung selbst nicht bewerkstelligen kann.
Hierzu gehören z.B.
• Tätigkeiten im Haushalt
• leichte pflegerische Maßnahmen (z.B. Unterstützung beim Toilettengang)
• Arbeitsassistenz
• Elternassistenz

Die Assistenzperson ist, wenn sie im Dienst ist bei dem Mensch mit Behinderung zu Hause oder an einem anderen Ort, der verabredet wurde und für die Tätigkeiten aus, die anfallen.

Das persönliche Budget beantragen

Für das persönliche Budget kommen mehrere Kostenträger infrage. Der Antrag wird an die Stelle gerichtet, die am wahrscheinlichsten zuständig ist. Sollte diese sich nicht zuständig fühlen, ist sie verpflichtet, den Antrag fristgerecht an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Folgende Kostenträger können infrage kommen:

• Sozialamt
• Arbeitsamt
• Integrationsamt
• Krankenkasse/Pflegekasse
• Unfallkasse
• weitere

Bei der Antragstellung mit entsprechender Bedarf ermittelt und eine monatliche Stundenzahl festgelegt, in der die persönliche Assistenz in Anspruch genommen werden darf. Das können wenige Stunden im Monat, aber auch 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche sein.

Der Antrag muss schriftlich erfolgen (E-Mail geht meistens auch) und sollte eine detaillierte Beschreibung enthalten, welche Hilfen benötigt werden und welche Kosten dafür anfallen könnten. Gerade diese Kalkulation ist oftmals ein sehr kritischer Punkt, hierbei unterstützen wir Sie gerne, wenn sie das Arbeitgebermodell wählen möchten. Sollten Sie sich für das Dienstleistermodell entscheiden, übernehmen wir die Antragstellung ganz für Sie.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

0212 2494600

assistenz@meladi.de