Fragen und Antworten rund um das
Persönliche Budget und Persönliche Assistenz
Das persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, für die es allgemeine Kriterien gibt, sondern eine Leistungsform, in die bestehende Leistungen (z.B. Versorgung durch einen Pflegedienst) umgewandelt werden können.
Das persönliche Budget muss schriftlich beantragt werden. Oftmals mit einem Brief oder einer E-Mail. Im Antrag muss der Bedarf festgehalten werden (z.B. Hilfe bei der Grundpflege) und beschrieben werden, in welchem Umfang Unterstützung/Assistenz oder was auch immer sonst über das persönliche Budget beantragt werden soll, gebraucht wird.
Es ist immer ratsam im Vorfeld eine Kalkulation über die anfallenden Kosten zu erstellen und diese ebenfalls einzureichen.
Für das persönliche Budget können verschiedene Kostenträger infrage kommen. Welcher Kostenträger zuständig ist ergibt sich aus dem Bedarf, der beantragt wird.
Folgende Stellen können für ein persönliches Budget zuständig sein:
• Sozialamt
• Krankenkasse/Pflegekasse
• Unfallkasse
• Rentenversicherung
• Jugendamt
• Arbeitsamt
• weitere
Es ist nicht schlimm, wenn der Antrag erst einmal bei einem Kostenträger landet, der der Meinung ist, nicht zuständig zu sein. Es gibt eine Verpflichtung, dass die erste, angesprochene Stelle den Antrag an den richtigen Träger innerhalb einer Frist von 4 Wochen weiterleiten muss.
Bei großen, persönlichen Budgets, die viele verschiedene Lebensbereiche umfassen kann es sein, dass mehrere Kostenträger sich beteiligen. Dies ist z.B. der Fall, wenn verordnete, häusliche Krankenpflege kombiniert mit Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege gewährt wird.
Das Persönliche Budget kann von allen Menschen mit Behinderung oder die davon bedroht sind beantragt werden. Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Anrecht auf das Persönliche Budget, z.B. für Schulassistenz.
Das Persönliche Budget ermöglicht Ihnen ein selbstbestimmtes Leben, da Sie Ihre Hilfs- und Unterstützungsleistungen individuell anhand Ihrer persönlichen Bedürfnisse gestalten. Ihren Tagesablauf planen Sie vollkommen selbständig mit Ihrer Assistenzkraft bzw. Ihrem Assistenzteam so, dass sich die Unterstützungsleistungen vollkommen nach Ihrem persönlichen Tagesablauf richten und Sie nicht von der Planung anderer abhängig sind.
Wenn Sie einen hohen Assistenz- und/oder Pflegebedarf haben, lohnt sich das Persönliche Budget, damit Sie weiterhin selbstbestimmt in Ihren eigenen vier Wänden leben können. Das Persönliche Budget gibt Ihnen die Freiheit, den Dienstleister nach eigenen Wünschen aussuchen zu können, wenn Sie es nicht selber verwalten möchten.
Gar keinen. Alle Menschen mit einer Behinderung bzw. Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, haben laut Sozialgesetzbuch ein Anrecht auf das Persönliche Budget. Der festgestellte Grad der Behinderung hat somit keinen Einfluss auf den Erhalt des Persönlichen Budgets.
Das Persönlichen Budget ist altersunabhängig. Somit können Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter_innen von Minderjährigen das Persönliche Budget beantragen und es auch verwalten. Alternativ können Sie auch eine Assistenz für die Verwaltung des Budgets beantragen oder es gänzlich im Dienstleistungsmodell von uns in Anspruch nehmen. Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass bei Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Leistungen zur Teilhabe das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird.
Sie müssen es selber beantragen (gerne mit unserer Hilfe) aber nicht unbedingt selber verwalten. Falls Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation nicht in der Lage sind, das Persönliche Budget zu beantragen bzw. zu verwalten, können Sie es über eine gesetzliche Vertretung beantragen lassen oder wir können Sie bei der Beantragung ebenfalls gerne unterstützen.
Das Arbeitgebermodell ist eine Form, wie das persönliche Budget für persönliche Assistenz gewährt werden kann. Hierfür müssen Sie als Assistenznehmer oder Assistenznehmerin alle Aufgaben, die sonst ein Arbeitgeber hat übernehmen. Dazu gehört z.B. das Erstellen der Dienstpläne oder das Suchen der Assistenzkräfte.
Das Arbeitgebermodell ermöglicht Ihnen eine sehr große Freiheit, da sie auch in der Personalfrage völlig frei und selbstbestimmt entscheiden können (natürlich unter Berücksichtigung der geltenden Arbeitsgesetze).
Im Dienstleistermodell übernehmen wir als Assistenzdienst die Aufgaben des Arbeitgebers. Wir kümmern uns um alles, von der Abrechnung über die Personalbeschaffung, bis hin zur Dienstplanung. Sie als Assistenznehmer oder Assistenznehmerin können sich zurücklegen und ihr selbstbestimmtes Leben in vollen Zügen genießen.
Seit Inkrafttreten des neuen Bundesteilhabegesetzes hat jedes Bundesland eigene Bedarfsermittlungsinstrumente. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, unterstützen wir Sie sehr gerne dabei, ihren individuellen Bedarf festzustellen und diesen mit dem Kostenträger zu verhandeln..
Bei der Gewährung von häuslicher Krankenpflege und Krankenbeobachtung spielt Ihr Einkommen keine Rolle. Ihr Einkommen wird geprüft bei Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Leistungen zur Teilhabe, da es sich hierbei um Sozialleistungen handelt und diese einkommensabhängig sind. Weitere Infos finden Sie auf http://nitsa-ev.de/service/recht/bthg-faq .
Nein. Da das Persönliche Budget nicht als Einkommen zählt, wird es weder auf die Grundsicherung noch auf Hartz IV angerechnet, das heißt, es kommen keine Kürzungen auf Sie zu.
Die Höhe des Budgets wird in der Anfangsphase für ein halbes Jahr festgelegt. Bei neuen Bedarfen kann die Erhöhung des Budgets beantragt werden. Wenn die Budgethöhe unzureichend sein sollte, können Sie Widerspruch einlegen. Dann kommt es zu einer neuen Feststellung Ihres persönlichen Bedarfs.
Kein Grund zur Panik – Es kann passieren, dass Erstanträge ganz oder teilweise abgelehnt werden. Hier haben Sie die Option, in Widerspruch zu gehen bzw. zu klagen. Wir unterstützen Sie hierbei gerne bzw. können Sie über uns den Kontakt zu entsprechenden Beratungsstellen und Fachanwälten herstellen.
Ja, zum Beispiel wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde bzw. eine Weiterbewilligung oder Anpassung Ihres Budgets notwendig ist.